Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als als 10.000,00 EUR belasten und für Dienstverträge benötigt der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.