Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden; diese vertreten den Verein jeweils einzeln, wobei im Innenverhältnis die beiden stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des Vorsitzenden von ihrer Vertretungsmacht Gebrauch machen dürfen.