Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsbefugt. Bei Rechtsgeschäften im Wert vom mehr als 1.000,00 EUR und bei der Aufnahme von Krediten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Grundstücksgeschäfte ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.