Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einer der stellvertretenden Vorsitzenden in der Funktion des Schatzmeisters. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei der Vergabe von Mitteln von über 25.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.