Der vertretungsberechtigte Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Kassierer/in, der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder sein/ihr Vertreter vertreten gemeinsam.