Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahin eingeschränkt, dass bei Rechtsgeschäften zwischen 500,00 € und 5.000,00 € die Einwilligung von zwei Vorstandsmitgliedern und bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 € ein Beschluss des Vorstandes vorliegen muss.