Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro (in Worten: füntausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.