Der vertretungsberrechtigte Vorstand besteht aus dem/der - Vorsitzenden, - stellvertretenden Vorsitzenden, und - Schatzmeister/in. Jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied ist alleine zur Vertretung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.