Satzung vom 22.08.1956 zuletzt geändert am 21.08.1996
Eintragungstext
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2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 08.10.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintragungstext
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
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5
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 165 ff. d.A.
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5
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
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v. A. w. ergänzt
Eintragungstext
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5
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Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2013 hat die Änderungen der Satzung in § 16 (Vorstand) und § 23 (Auflösung) sowie weitere Änderungen beschlossen.
Eintragungstext
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5
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Anmeldung Blatt 9 ff. Sonderband
Eintragungstext
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5
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Fall 8
Eintragungstext
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5
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2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Fall 9
Eintragungstext
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4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Stellung und Geschäftsjahr), 2 (Gemeinnützigkeit), 4 (Aufgaben des Verbandes), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), 8 (Rechte und Pflichten der sonstigen Mitglieder), 9 (Organe des Verbandes), 10 (Die Vertreterversammlung), 11 (Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung), 12 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversammlung), 13 (Der Caritas-Aufsichtsrat), 15 (Sitzungen und Beschlüsse des Caritas-Aufsichtsrats), 16 (Der Vorstand), 19 (Vertretung) und 21 (Zustimmungsvorbehalt) beschlossen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei oder drei Caritasdirektoren. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Vorherige Zustimmung des Bischofs von Mainz in Textform erforderlich für: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Durchführung von Baumaßnahmen mit einem Kostenvoranschlag im Wert von 250.000,00 EUR und darüber, wobei dann, wenn mehrere Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, diese zur Bestimmung des Gegenstandswerts zusammengefasst werden, 3. Aufnahme und Vergabe von Darlehen in einem Wert von 250.000,00 EUR oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswerts zusammengefasst werden, 4. Übernahme von Bürgschaften, 5. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 6. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen.