Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der ersten und zweiten Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, darunter der/die Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende sind gemeinschaftlich zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung berechtigt.