Der Verein wird von den Mitgliedern des Vorstands gemeinsam vertreten. Gibt es nur ein Vorstandsmitglied, so vertritt dieses den Verein alleine. Sind weitere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein von ihnen gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.