| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Erklärungen, die den Verein verpflichten, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied handschriftlich unterzeichnet sind. Die Aufnahmen eines Kredites bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung geleistet werden. Sie sind nur zulässig, wenn sie im Interesse der Vereinsgemeinschaft unbedingt erforderlich sind und ihre Deckung gewährleistet ist. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Vorstand oder der Vorsitzende ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung die Ausgaben bewirken. Der Mitgliederversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende stellt die Beschlußfähigkeit bei Beginn der Sitzung fest; die Beeschlußfähigkeit gilt solange als vorhanden, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt wird. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zähhlen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 19.01.1985 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 18.04.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Anmeldung Blatt 114 und 123/124 der Akte |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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