Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter - der Vorsitzende, - mindestens ein stellvertretender Vorsitzender (maximal drei stellvertretende Vorsitzende) und - einem Generalsekretär. Der Vorsitzende vertritt alleine, andernfalls wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.