Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Sekretär. Der Vorsitzende vertritt den Verein stets einzeln. Der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten den Verein gemeinsam. Grundstückserweb kann nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görus e.V. erfolgen.