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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (075)
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstand für: - die Führung des Vereinskontos - den Einzug und die Entgegennahme der Mitgliederbeiträge - die Buchführung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere Auszahlungen und Ausgaben im Rahmen der Verwendung der Finanzmittel im Sinne des § 11 der Satzung.