Er ist im Rahmen der laufenden Geschäfte des Verbandes vertretungsberechtigt. Wirkungskreis: a) Zahlungen für den Verband anzunehmen und dafür zu bescheinigen, b) Zahlungen aus der Verbandskasse zu leisten, wenn die satzungsgemäßen Bestimmungen eingehalten worden sind, c) sämtliche Schriftstücke, die Kassengeschäfte betreffen, allein zu unterzeichnen.