Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2000,- Euro ist das gemeinschaftliche Handeln 2er Vorstandsmitglieder erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.