| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter und den Rechnungsführer gemeinsam vertreten. |