| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden und bis zu 2 stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von der vorsitzenden Person vertreten. Bei Verhinderung der vorsitzenden Person wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die stellvertretende vorsitzende Person vertreten. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen werden. |