Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und dem/der dritten Vorsitzenden. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.