| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und einem Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 20.000,00€ sowie der Aufnahme
von Darlehn für den Verein bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. |