| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister*in, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils einzeln vertreten. |