Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes für die Vornahme von Geschäften, die die Verpflichtung des Vereins zu Zuwendungen aus dem Spendenaufkommen oder dem sonstigen Vereinsvermögen oder die Erfüllung derartiger Verpflichtungen zum Gegenstand haben, ist auch im Außenverhältnis beschränkt auf Zuwendungen,
1. die im Einzelfall den Betrag von 500,00 € nicht überschreiten;
2. denen das Chancen-Parlament zugestimmt hat oder die nachträglich durch das Chancen-Parlament genehmigt werden.