| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungberechtigte Vorstand besteht aus den Gemeinderatsvorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Gemeinderatsvorsitzenden und seinen Stellvertreter, bzw. bei Verhinderung
des Stellvertreters durch den Gemeinderatsvorsitzenden und den Kassenwart oder Schriftführer und bei Verhinderung des Gemeinderatsvorsitzenden durch den Stellvertreter und den Kassenwart oder den Schriftführer vertreten. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen. |