| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzende allein oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |