| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. |