| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem/einer Vorsitzenden, einer Stellvertretung, einem/einer Kassierer/in sowie zwei Kassenprüfer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |