| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem/der Zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassenführer/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. |