| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertertungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, davon ein/e Vorsitzende/r und mindestens ein/e Stellvertreter/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |