| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsident/in) und dem 2. Vorsitzenden (Vizepräsident/in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |