| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, dem/der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Programmatik, dem/der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem/der stellvertretenden Landesvorsitzenden für Organisation, dem/der Schatzmeister/in und bis zu vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der/die Landesvorsitzende oder ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r. |