| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schritführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Im Falle der Verhinderung eines derselben wird der Verein durch das verbleibende Vorstandsmitglied (1. Vorsitzende/r oder 2. Vorsitzende/r) gemeinsam mit Schatzmeister/in oder Schriftführer/in vertreten. Die Verhinderung muss nicht nachgewiesen werden. |