| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Sekretär vertreten. |