| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |