| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem 1. Kassenwart. Der Vorstand kann um bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder ergänzt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |