Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung aller drei Vorstandsmitglieder hierzu vorliegt.