| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus einem Vorstandsmitglied. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, besteht der Vorstand im Sinne des § 26 BGB mindestens aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |