| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen (dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister) und maximal fünf Personen (zusätzlich dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer). Der Vorstand wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wovon einer der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein muss. |