| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden, der zweiten Vorsitzenden, der dritten Vorsitzenden und der Schatzmeisterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |