Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder der erste Vorsitzenden oder der stellvertretenden Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten.