| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis 500,00 € ist jeder Vorsitzende einzeln zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt. Für andere Geschäfte ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorsitzende erforderlich. |