Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer:in und dem/der Kassenwart:in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden oder des 1. stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.