| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten, in dessen Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden und in dessen Verhinderungsfall durch den Kassenführer. |