| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in und dem/der Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. |