Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem öffentlichen Informationsführer, dem Finanzsekretär, dem Schatzmeister und dem Ordnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden oder durch den 1. Vorsitzenden und ein anderes Mitglied des Vorstandes gemeinsam vertreten.