Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Imam, dem Finanzreferenten (Kassenwart) und dem Sekretär. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Unter den Vertretenden müssen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Imam sein.