| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der oder dem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden, einer Finanzreferentin oder einem Finanzreferenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |