Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter die/der 1. Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Kassenwartin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.