Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Zu Rechtsgeschäften, die einen Finanzrahmen von 5000,00 Euro überschreiten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.