Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Kassenführer und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende.